Segelmanöver · Eine Pause unter Segeln

Beidrehen zum Beiliegen.

Du segelst am Wind. Dreh mit dem Bug durch den Wind, lass das Vorsegel back stehen und finde die Beiliegebalance. Dreh die Yacht und sieh Dir Segel und Ruder von allen Seiten an.

AusgangskursAm Wind

Die Yacht segelt am Wind.

1 · Vorsegel back2 · Groß offen3 · Ruder nach LuvLeedrift
Bug zum Wind45°
Vorsegelnormal
BewegungAm-Wind-Kurs

Das Gleichgewicht macht’s.

Das back stehende Vorsegel drückt den Bug nach Lee. Dadurch kommt das Großsegel etwas nach Luv und wird angeströmt. Der gemeinsame Segeldruckpunkt wandert nach achtern; die dort angreifende Kraft dreht den Bug wieder nach Luv. So stellt sich ein Gleichgewicht zwischen den Wirkungen von Vorsegel und Großsegel ein. Das nach Luv gelegte Ruder unterstützt dieses Gleichgewicht, solange es angeströmt wird.

Die orange Wirkung am Vorschiff begünstigt das Abfallen, die blaue Wirkung am Heck das Anluven. Die Windlinien und Pfeile sind schematische Wirkungsbilder, keine berechnete Strömung oder maßstäblichen Kraftvektoren.

Ruder nach Luv.

Das Ruder wirkt dem Abfallen durch das back stehende Vorsegel entgegen. In der Endstellung macht die farbig hervorgehobene Z-Anordnung die drei Stellungen deutlich: Vorsegel nach Luv, Groß geöffnet nach Lee, Ruder nach Luv.

Beiliegen ist kein Ankern: Die Yacht bleibt ungefähr in ihrer Winkellage, driftet aber nach Lee. Etwas Vorausfahrt und Pendeln können bleiben. Freien Raum nach Lee einplanen.

Schifffahrtsrechtlich bleiben wir ein Segelfahrzeug in Fahrt, solange wir unter Segeln ohne benutzten Maschinenantrieb fahren und weder ankern noch an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen (KVR Regel 3 c und i). Das gilt auch ohne Vorausfahrt. Beiliegen allein macht uns weder manövrierunfähig noch manövrierbehindert.

Wir müssen jederzeit gehörigen Ausguck halten – durch Sehen, Hören und alle den Umständen entsprechenden verfügbaren Mittel (KVR Regel 5). Bei Kollisionsgefahr gelten die normalen Ausweichregeln: Wir müssen gegebenenfalls das Beiliegen beenden und frühzeitig, deutlich ausweichen.

Welche KVR-Regeln gelten dabei?
  • Regel 7 und Regel 8: Kollisionsgefahr beurteilen und wirksame Maßnahmen treffen.
  • Regel 12: Ausweichen zwischen Segelfahrzeugen in Sicht; das back stehende Vorsegel schafft kein Sonderrecht.
  • Regel 13 und Regel 18: Überholen und Verantwortlichkeiten der Fahrzeugarten untereinander.
  • Regel 16: Als Ausweichpflichtiger möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln.
  • Regel 17: Auch als Kurshalter bleibt die Pflicht zum Handeln, wenn ein Zusammenstoß durch den Ausweichpflichtigen allein nicht mehr verhindert werden kann.
  • Regel 9 und Regel 10: Besondere Pflichten in engen Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten beachten.

Diese Hinweise beziehen sich auf den Geltungsbereich der KVR. Auf Binnengewässern und dem Bodensee gelten die jeweiligen örtlichen Schifffahrtsregeln; bei verminderter Sicht ist insbesondere KVR Regel 19 zu beachten.

Übungsschiff, Winkel und Modellgrenzen

Die Videovorlage zeigt eine bootsabhängige Lage zwischen etwa 40° und 60°. Dieses Übungsschiff liegt entsprechend Eurer Vorgabe bei der vorgegebenen Balance um 90° zum Wind. Das ist keine allgemeine Sollvorgabe: Der tatsächliche Winkel und die nötige Segel-/Ruderstellung hängen von Rumpf, Kiel, Besegelung, Wind und See ab. Das Manöver am eigenen Boot bei geeigneten Bedingungen erproben.

Didaktische Ablaufanimation mit vereinfachtem Reaktionsmodell. Kein Strömungslöser, keine maßstäblichen Kräfte, keine Vorhersage von Geschwindigkeit oder Driftstrecke. Keine Aussage zur Eignung als Schwerwettertaktik.

Quellen und fachliche Grundlage

Great Escape Sailing · Heaving to – belegt lassen, durch den Wind gehen, Groß trimmen und das Ruder nach Luv legen; bootsspezifische Lage um 90°.

US Naval Academy · Navy 26 Standard Operating Procedures, Abschnitt 306 – Ruderwirkung, Abbremsen und seitliches Versetzen. VDWS · Manöver aus der Wende – Vorsegel back, Groß auffieren, Ruder nach Luv (dort Katamaran). Eigene schematische Umsetzung, recherchiert am 27.10.2026.

Segelschule Meersburg & Friedrichshafen · Beidrehen zum Beiliegen · 1.3.6